Kreditkarte zurück
Kreditkarten sind international anerkannte Zahlungsmittel. Durch die weit verbreitete Terminalisierung werden die meisten Umsätze am Point of sale online abgewickelt und am Kreditkartenkonto autorisiert. Jedem Karteninhaber wird auf dem Kreditkartenkonto ein Verfügunsrahmen (Limit) eingeräumt. Dieses wird dem Karteninhaber in der Regel mit Aushändigung der Karte von seiner Bank oder Sparkasse mitgeteilt.
Die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen erfolgt in der Regel zwischen Drei- oder Vier-Parteien. Von einem Drei-Parteiensystem ist die Rede, wenn neben dem Händler und dem Kunden eine dritte Partei eingeschaltet ist, die sowohl für die Anwerbung des Händlers zur Akzeptanz der Kreditkarte (Acquiring), als auch für die Ausgabe der Kreditkarte an den Kunden (Issuing) verantwortlich ist. Bei einem Vier-Parteiensystem liegen die Aufgaben für Aquiring und Issuing bei unterschiedlichen Unternehmen. Dies können u.a. auch Kreditinstitute sein, die dafür Lizenzen von den Kartenorganisationen MasterCard und VISA erwerben müssen.
Die Kreditkarten akzeptierenden Händler erhalten für die Abwicklung von nationalen Transaktionen einen genehmigungsfreien Höchstbetrag, das sogenannte Floor-Limit, welches von den Kartenorganisationen vorgegeben ist. Bis zu dieser Grenze kann der Händler die Karte ohne vorherige Einholung einer Genehmigung beim Karten ausgebenden Institut akzeptieren. Liegt der Betrag über dem Floor-Limit, ist der Vertragshändler verpflichtet, eine Genehmigungsanfrage (elektronisch oder telefonisch) bei seinem Acquirer zu stellen.
Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gelten die durch MasterCard und VISA pro Land festgelegten "International Floor Limits". Der genehmigungsfreie Höchstbetrag für jeden Händler wird individuell von dem Acquirer festgelegt. Liegt dieser Höchstbetrag über den internationalen Floor Limits, haftet der Acquirer für betrügerische Umsätze mit gesperrten Karten für Beträge, die über dem internationalen Floor Limit liegen bis zu der Grenze des genehmigungsfreien Höchstbetrag des Händlers, wenn keine Genehmigungsanfrage stattfand. Akzeptiert der Händler Umsätze über seinem genehmigungsfreien Höchstlimit, so haftet er selbst für betrügerische Umsätze mit gesperrten Karten.
Bargeldabhebung am Geldautomaten erfolgen immer unter Eingabe der PIN.
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